Neuabgrenzung der aus naturbedingten und aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete in der Region Berlin-Brandenburg

Auftraggeber
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Bearbeitet
2016 - 2017

Gem. EU-Verordnung können Mitgliedsstaaten eine Feinabstimmung für landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete anhand biophysikalischer Indikatoren durchführen. Ziel dieses Prozesses ist es, anhand objektiver Kriterien solche Gebiete auszuschließen, in denen die naturbedingten Nachteile bzw. die Mehrkosten der o. g. Verordnung ausgeglichen wurden. Die Feinabstimmung ist obligatorischer Bestandteil der Abgrenzung. Für das Land Brandenburg wurde zur Feinabstimmung der Parameter Ertragsmesszahl  (Winterweizen, Winterraps, Zuckerrüben) und für das Land Berlin der Parameter Standard-Output herangezogen. Die Feinabstimmung wird auf der Ebene der Gebietseinheit Gemarkungen durchgeführt.